Gesetzliche Zuzahlung:
Zuzahlung bei Brillen vor Vollendung des 18. Lebensjahres:
Hier zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Grundversorgung unabhängig von der Sehstärke in Form von Brillengläsern (i.d.R. in Kunststoff) ohne Entspiegelung. Eine Brillenfassung wird in keinem Fall übernommen.
Zuzahlung bei Brillen nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
- bei Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Korrektionswerten von mehr als 6,00 Dioptrien
- bei einer Hornhautverkrümmung mit Korrektionswerten von mehr als 4,00 Dioptrien
- bei einer starken Sehbeeinträchtigung, die dir selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nur eine Sehfähigkeit von maximal 30 % ermöglicht
Zuzahlung bei Kontaktlinsen: (Altersunabhängig)
- eine Fehlsichtigkeit von mehr als +/-8,0 Dioptrien.
- eine Anisometropie (ungleiche Sehstärke rechts zu links) von mehr als +/-2,0 Dioptrien.
- ein irregulärer Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) bei dem durch das Tragen von Kontaktlinsen im Gegensatz zur Brille eine Sehkraftverbesserung von mindestens 20% erreicht wird.
- Keratokonus (eine Erkrankung mit fortschreitende Ausdünnung und kegelförmiger Verformung der Hornhaut).
- alle weiteren Augenerkrankungen, bei denen durch das Tragen von Kontaktlinsen eine um mindestens 50% bessere Sehleistung (Visus) als mit einer Brille erzielt werden kann.
Wir rechnen mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab!
Dies kann nicht jeder Optiker von sich behaupten! Denn zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist eine vorherige Präqualifizierung durch eine offizielle Präqualifizierungsstelle notwendig. Diese prüft, ob der Betrieb die notwendigen Anforderungen zur Versorgung von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen gewährleisten kann.
Wir haben alle notwenigen Prüfungen und somit die Berechtigung mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.
Verschenken Sie kein Geld!
Sie benötigen für eine Brille kein augenärztliche Verordnung! Sind die o.g. Voraussetzungen geschaffen und Sie haben die Berechtigung über eine Zuzahlung auf Basis Ihrer Brillenwerte, so dürfen wir einen Berechtigungsschein zur Abrechnung ausfüllen. Ein Augenarztbesuch zwecks Verordnung ist hier nicht mehr zwingend notwendig!
Eine augenärztliche Verordnung ist nur dann nötig, wenn spezielle Dinge wie Tönungen oder Prismen verordnet werden sollen.
Zwingend ist der Besuch für eine Verordnung von Kontaktlinsen bzw. bei Verordnungen für spezielle Sehhilfen.
Wir betaten Sie hierzu sehr gerne!
Allgemeine Regelungen zum Festbetragsgruppensystem und zu den Festbeträgen
Der GKV-Spitzenverband bestimmt gemäß § 36 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden. Die nachfolgenden Festbeträge ersetzen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die seit dem 1. März 2008 geltenden Festbeträge für Sehhilfen. Die neuen Festbeträge treten am 1. Oktober 2021 in Kraft. Maßgeblich für die Anwen- dung der neuen Festbeträge ist der Tag der Leistungserbringung.
Bei den Festbeträgen handelt es sich um Nettobeträge.
1.1 Brillengläser
Der Festbetrag für das Brillenglas schließt die Kosten für das Material und alle anfallenden Arbei- ten des Augenoptikers, insbesondere bei
a.) der Auswahl,
b.) der Bearbeitung, c.) der Anpassung,
d.) der Einarbeitung der Brillengläser in das Brillengestell, e.) der Abgabe,
f.) der Kontrolle,
g.) der Verwaltung und der Dokumentation
ein.
Die Festbeträge für die Brillengläser beziehen sich jeweils auf ein Brillenglas. Bei hochbrechenden Brillengläsern handelt es sich um organische Brillengläser mit einem Brechungsindex bis 1.67 oder um mineralische Brillengläser mit einem Brechungsindex bis 1.7.
1.2 Kontaktlinsen
Mit dem Festbetrag für Kontaktlinsen sind sämtliche im Zusammenhang mit der Abgabe von Kontaktlinsen entstehenden Kosten, d. h. insbesondere nachstehende Positionen abgegolten:
a.) die Materialkosten,
b.) die Auswahl, die Anpassung und die Abgabe der Kontaktlinse,
c.) die Einweisung in die Handhabung und in den sicheren Gebrauch, d.) die Kontrolle,
e.) die Verwaltung und die Dokumentation.
Die Festbeträge für die Kontaktlinsen beziehen sich auf jeweils eine Kontaktlinse.
Bei der Versorgung mit Kontaktlinsen wird beim Festbetrag aufgrund des unterschiedlichen Dienstleistungsaufwands differenziert in Erstversorgung, Nachlieferung, Folgeversorgung und Ersatzbeschaffung. Eine Erstversorgung liegt dann vor, wenn eine Kontaktlinse erstmalig abgegeben wird. Bei erneuter Abgabe einer Kontaktlinse derselben Produktart (identische erste sieben Stellen der Abrechnungspositionsnummer) handelt es sich um eine Nachlieferung, Folgeversorgung oder Ersatzbeschaffung in Abhängigkeit der im Folgenden dargestellten Aspekte:
-
Erstversorgung
Eine Erstversorgung stellt die erstmalige abgeschlossene Anpassung und Abgabe einer Kontakt- linse einer bestimmten Produktart dar. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Produktart im Rahmen einer anschließenden Versorgung. Jeder Wechsel in eine andere Produktart stellt eine Erstversorgung dar.
-
Nachlieferung oder Folgeversorgung
Entsprechend der Abrechnungsrichtlinie nach § 302 SGB V wird bei nachfolgenden Versorgungen des Versicherten zwischen Nachlieferung und Folgeversorgung differenziert. Bei der Nachlieferung oder Folgeversorgung eines mit dem Hilfsmittel bereits vertrauten Versicherten ist i. d. R. keine erneute Einweisung in die grundsätzliche Handhabung und Pflege der Kontaktlinse
erforderlich. Allerdings besteht weiter ein Dienstleistungsaufwand im Rahmen der Bestimmung und Anpassung der Kontaktlinse.
Eine Nachlieferung stellt die Anpassung und Abgabe einer Kontaktlinse derselben Produktart mit gleichen Kontaktlinsenparametern nach mehr als sechs Monaten nach vorheriger abgeschlossener Kontaktlinsenversorgung dar.
Eine Folgeversorgung stellt die Anpassung und die Abgabe einer Kontaktlinse derselben Produktart mit geänderten Kontaktlinsenparametern nach vorheriger abgeschlossener Kontaktlinsenversorgung dar.
-
Ersatzbeschaffung
Eine Ersatzbeschaffung stellt die Abgabe einer Kontaktlinse derselben Produktart mit gleichen Kontaktlinsenparametern innerhalb von sechs Monaten nach vorheriger abgeschlossener Kontaktlinsenversorgung dar, wenn die ursprüngliche Kontaktlinse aufgrund von Beschädigung oder Verlust ersetzt werden muss.
Neben den Materialkosten wird im Festbetrag ein reduzierter Dienstleistungsaufwand, insbesondere für Bestellung und Abgabe der Kontaktlinse, berücksichtigt.
Bei den Austauschkontaktlinsen umfasst der Festbetrag einen Versorgungszeitraum von zwölf Monaten.
Der Abschlag für die Anpassung durch den Augenarzt bezieht sich auf die Kontaktlinsenversorgung je Auge. Bei der Abgabe durch den Augenarzt ist aufgrund der Vergütung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ein Abschlag auf den jeweiligen Festbetrag vorzunehmen.
1.3 Brillenglasbestimmung
Für die Brillenglasbestimmung (Refraktion) bei einer Brillenglasversorgung ist ein Festbetrag fest- gesetzt. Der Festbetrag für die Brillenglasbestimmung gilt für beide Augen.
Bei Kontaktlinsen ist die Refraktion bereits im Festbetrag berücksichtigt.
1.4 Lupen
Der Festbetrag für Lupen umfasst die Kosten für das Produkt sowie die Beratung, die Auswahl, die Einweisung in den Gebrauch, die Verwaltung und die Dokumentation.
Der GKV-Spitzenverband setzt gemäß § 36 Absatz 2 SGB V die folgenden Festbeträge für Sehhilfen fest:
Festbeträge für Sehhilfen
Brillen: (Zuzahlung pro Glas)
Einstärken:
Einstärkengläser, sphärisch ≤ ±6,0 dpt, cyl ≤ +2,0 dpt
19,31 €
Einstärkengläser, sphärisch ≤ ±6,0 dpt, cyl > 2,0 dpt ≤ +4,0 dpt
36,22 €
Einstärkengläser, sphärisch > ±6,0 dpt < ±10,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt
34,68 €
Einstärkengläser hochbrechend, sphärisch ≥ ±10,0 dpt ≤ ±12,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt
73,26 €
Einstärkengläser hochbrechend, sphärisch > ±12,0 dpt ≤ ±14,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt
104,37 €
Mehrstärken
Mehrstärkengläser, Fernteil sphärisch ≤ ±6,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt
96,49 €
Mehrstärkengläser, Fernteil sphärisch > ±6,0 dpt < ±10,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt
121,00 €
Mehrstärkengläser hochbrechend, Fernteil sphärisch ≥ ±10,0 dpt ≤ ±12,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt
167,56 €
Mehrstärkengläser hochbrechend, Fernteil sphärisch > ±12,0 dpt ≤ ±14,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt
190,17 €
Lentikular / Bifokal
Einstärken-Lentikulargläser
101,34 €
Bifokalgläser mit größerem/hoch angesetztem Nahteil, sphärisch < ±10,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt
112,69 €
Zuschläge Brillenglas
Zuschlag für cyl > +4,0 dpt ≤ +6,0 dpt
29,70 €
Zuschlag für cyl > +6,0 dpt ≤ +8,0 dpt
41,84 €
Zuschlag für Prisma > 0 cm/m und ≤ 3 cm/m
16,66 €
Zuschlag für Prisma > 3 cm/m und ≤ 6 cm/m
41,65 €
Zuschlag für Lichtschutzgläser
11,78 €
Zuschlag für UV-Kantenfilter 400 nm
54,74 €
Zuschlag für Kantenfilter (Transmissionsmaximum bei 450 nm) als Bandpassfilter
59,38 €
Zuschlag für Kantenfilter (> 500 nm) als Langpassfilter 1.6 Brillengläser
59,38 €
Okklusionsfolie
11,97 €
Prismenfolie
41,06 €
Linsenfolie für Addition
42,72 €
Formstabile Kontaktlinsen (Zuzahlung pro Linse)
Formstabile Kontaktlinsen, rotationssymmetrisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Erstversorgung
177,67 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Formstabile Kontaktlinsen, rotationssymmetrisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Nachlieferung, Folgeversorgung
139,83 €
Nachlieferung sind CL gleichen Typs und Stärke
Folgeversorgung = CL gleichen Typs mit geänderter Stärke
Formstabile Kontaktlinsen, rotationssymmetrisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Ersatzbeschaffung
72,00 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Formstabile Kontaktlinsen, rückflächentorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Erstversorgung
224,55 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Formstabile Kontaktlinsen, rückflächentorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Nachlieferung, Folgeversorgung
181,95 €
Nachlieferung sind CL gleichen Typs und Stärk
Folgeversorgung = CL gleichen Typs mit geänderter Stärke
Formstabile Kontaktlinsen, rückflächen- torisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Ersatzbeschaffung
99,37 €
Formstabile Kontaktlinsen, periphertorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Erstversorgung
215,03 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Formstabile Kontakt- linsen, periphertorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt;; Nachlieferung, Folgeversorgung
173,62 €
Nachlieferung sind CL gleichen Typs und Stärke
Folgeversorgung = CL gleichen Typs mit geänderter Stärke
Formstabile Kontakt- linsen, periphertorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt;
93,42 €
Ersatzbeschaffung
Formstabile Kontakt- linsen, vorderflächentorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt;
Erstversorgung
241,21 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Formstabile Kontakt- linsen, vorderflä chentorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt;
198,61 €
Nachlieferung, Folgeversorgung
Formstabile Kontakt- linsen, vorderflächentorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt;
Ersatzbeschaffung
116,03 €
Formstabile Kontakt- linsen, bitorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Erstversorgung
253,11 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Formstabile Kontakt- linsen, bitorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Nachlieferung, Folgeversorgung
210,51 €
Nachlieferung sind CL gleichen Typs und Stärke
Folgeversorgung = CL gleichen Typs mit geänderter Stärke
Formstabile Kontakt- linsen, bitorisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Ersatzbeschaffung
127,93
Weiche Kontaktlinsen (Zuzahlung pro Linse)
Weiche Kontaktlinsen, rotationssymmetrisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Erstversorgung
128,52 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Weiche Kontaktlinsen, rotationssymmetrisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Nachlieferung, Folgeversorgung
89,37 €
Nachlieferung sind CL gleichen Typs und Stärke
Folgeversorgung = CL gleichen Typs mit geänderter Stärke
Weiche Kontaktlinsen, rotationssymmetrisch, sphärisch ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Ersatzbeschaffung
62,00 €
Weiche Kontaktlinsen, torisch, sphärisch cyl ≤ +6,0 dpt; ≤ ±20,0 dpt, Erstversorgung
162,55 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Weiche Kontaktlinsen, ≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; torisch, sphärisch Nachlieferung, Folgeversorgung
123,40 €
Nachlieferung sind CL gleichen Typs und Stärke
Folgeversorgung = CL gleichen Typs mit geänderter Stärke
Weiche Kontaktlinsen, torisch, sphärisch≤ ±20,0 dpt, cyl ≤ +6,0 dpt; Ersatzbeschaffung
94,72 €
Austauschkontaktlinsen, rotationssymmetrisch, Erstversorgung, pro Auge für 12 Monate
88,18 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Austauschkontaktlinsen, rotationssymmetrisch, Nachlieferung, pro Auge für 12 Monate
64,62 €
Nachlieferung sind CL gleichen Typs und Stärke
Folgeversorgung = CL gleichen Typs mit geänderter Stärke
Austauschkontaktlinsen, torisch, Erstversorgung, pro Auge für 12 Monate
128,76 €
Erstversorgung neuen CL Typ
Austauschkontaktlinsen, torisch, Nachlieferung, pro Auge für 12 Monate
103,89 €
Nachlieferung sind CL gleichen Typs und Stärke
Folgeversorgung = CL gleichen Typs mit geänderter Stärke
Verbandlinsen
28,50 €
Sehhilfen
Einschlaglupen
19,22 €
Handlupen ohne Beleuchtung
43,91 €
Handlupen mit Beleuchtung
58,91 €
Stand- und Klemmlupen ohne Beleuchtung
66,58 €
Stand- und Klemmlupen mit Beleuchtung
77,29 €
Elektronische Lupen 4,3 bis ≤ 5 Zoll Bildschirmgröße
552,16 €
Brillenglasbestimmung (binokular)
15,99 €
Zuschlag für den erhöhten Anpassungsaufwand sphärisch ≥±15,0 dpt und ≤±20,0 dpt oder cyl >+4,0 dpt und ≤ +6,0 dpt bei Formstabilen Kontaktlinsen oder bei Weichen Kontaktlinsen
24,87 €
Abschlag je Linse bei Versorgung durch den Augenarzt vom jeweiligen Festbetrag bei Kontaktlinsen. Er ist
anzuwenden bei der Erstversorgung, der Nachlieferung und der Folgeversorgung. Bei der Ersatzbeschaffung von allen Kontaktlinsentypen, bei der Nachlieferung von Austauschkontaktlinsen oder bei der Verbandlinsenversorgung
kommt der Abschlag nicht zur Anwendung.
13,07 €
Kontrolle in Verbindung mit dem Aufarbeiten und ggf. der Intensivreinigung einer formstabilen Kontaktlinse
13,09 €